Was unterscheidet den Erwerb von Genossenschaftsanteilen vom Mieteigentum?

Mit dem Kauf von entsprechenden Genossenschaftsanteilen kann ein Nutzungsrecht für eine klar definierte Wohneinheit verknüpft werden, dennoch bleibt die Wohnung selbst Eigentum der Genossenschaft. Alle Genossen*innen mit einem Nutzungsrecht an einer Einheit beteiligen sich anteilig an Kosten wie Baufinanzierung, Instandhaltung oder Erbpachtzins. Alle Genossen*innen zahlen zudem einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, von dem die laufenden Kosten der Genossenschaft bestritten werden.